Zum Inhalt springen
Saal VierStartseite
Zurück zum Saal

Mietbedingungen

Diese Bedingungen gelten für jede Vermietung des Saals in der Speckestraße 12, 44357 Dortmund. Sie sind mit Absicht vier Seiten kürzer als die meisten.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die vorübergehende Überlassung des Veranstaltungssaals „Saal Vier“, Speckestraße 12, 44357 Dortmund, zwischen der Saal Vier Veranstaltungssaal GbR (Vermieterin) und dem Mieter.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin hat ihnen schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Eine Anfrage über diese Website, per Telefon oder per E-Mail ist für beide Seiten unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin eine schriftliche Mietbestätigung versendet und der Mieter die Kaution nach § 4 gezahlt hat.

Termine werden nach Versand eines schriftlichen Angebots zehn Kalendertage lang kostenlos und unverbindlich freigehalten.

§ 3 Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich ausschließlich nach dem Datum der Veranstaltung und beträgt: 1.290 € für einen Samstag von Mai bis September; 890 € für einen Freitag oder Sonntag in jedem Monat sowie für einen Samstag im April oder Oktober; 790 € für jeden Tag von November bis März sowie für Montag bis Donnerstag in jedem Monat.

Der Mietpreis umfasst die Nutzung des Saals von 09:00 Uhr am Veranstaltungstag bis 02:00 Uhr der Folgenacht, die 220 Stühle und 26 Tische, die Küche und ihre Geräte, das Glas, den Kühlraum und die Eismaschine, die Beschallungsanlage und das Saallicht, den Parkplatz sowie die Schlüsselabholung ab 18:00 Uhr am Vortag.

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Es werden kein Servicezuschlag, kein Korkgeld, kein Mindestumsatz und keine Gebühr pro Gast erhoben.

Optionale Zusatzleistungen werden wie folgt berechnet: Stuhlhussen 1,50 € je Stück; Endreinigung durch die Vermieterin pauschal 120 €. Der Mietpreis ist innerhalb von sieben Tagen nach der Veranstaltung per Überweisung zu zahlen.

§ 4 Kaution

Mit Vertragsschluss ist eine Kaution von 250 € zu hinterlegen. Sie sichert Ansprüche der Vermieterin wegen Beschädigungen, fehlenden Inventars und außergewöhnlicher Verschmutzung.

Die Kaution wird innerhalb von fünf Werktagen nach der Veranstaltung auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen, abzüglich berechtigt einbehaltener Beträge. Einbehalte werden schriftlich aufgeschlüsselt.

§ 5 Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit schriftlich zurücktreten. Geht die Erklärung mehr als 90 Tage vor dem Termin ein, wird die Kaution vollständig erstattet. Zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 125 € der Kaution einbehalten. Innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin wird die Kaution in voller Höhe von 250 € einbehalten.

Weitere Kosten entstehen in keinem Fall, insbesondere kein Prozentsatz des Mietpreises, da der Mietpreis erst nach der Veranstaltung fällig wird.

Muss die Vermieterin absagen, weil der Saal ohne Verschulden des Mieters unbenutzbar wird, wird die Kaution vollständig erstattet und die Vermieterin hilft bei der Suche nach einem vergleichbaren Saal. Weitergehende Ansprüche sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 6 Nutzung des Saals

Der Mieter erhält den Saal gekehrt und geordnet und gibt ihn im selben Zustand zurück. Dekoration ist vollständig zu entfernen; am Parkett, an den Fenstern und an der Lampionverkabelung darf nichts befestigt werden.

Offenes Feuer außer Tischkerzen in geschlossenen Haltern, Pyrotechnik, Nebelmaschinen und Konfettikanonen sind nicht gestattet. Die im Brandschutznachweis festgelegte Höchstbelegung von 220 Personen darf unter keinen Umständen überschritten werden.

Die Bewirtung darf durch jeden erfolgen, den der Mieter wählt, einschließlich des Mieters selbst. Die Vermieterin erhebt keine Provision und führt keine Liste zugelassener Lieferanten.

§ 7 Lärmschutz und Nachbarschaft

Verstärkte Musik ist bis 24:00 Uhr bei geöffneten Fenstern und Terrassentüren zulässig, bei geschlossenen bis 02:00 Uhr. Ab 24:00 Uhr hat der Mieter dafür zu sorgen, dass Gäste das Gebäude leise verlassen und der Parkplatz nicht als Treffpunkt genutzt wird.

Die Vermieterin darf die Lautstärke selbst reduzieren, wenn der Mieter dies nach einmaliger Aufforderung nicht tut. Wiederholte Verstöße berechtigen die Vermieterin, die Veranstaltung zu beenden; eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 8 Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden am Gebäude, am Inventar und an der Außenanlage, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden. Die Vermieterin empfiehlt den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für eingebrachte Sachen, insbesondere Geschenke, Instrumente und Geldkassetten, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, sofern sie nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dortmund.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 1. Januar 2026.